Können Händler ab dem 1. Januar 2018 ihren Bestand an Direktheizgeräten, die nicht die ErP-Richtlinie erfüllen, weiterhin verkaufen?
Ja, die Restbestände dürfen noch verkauft werden, aber nicht nachbestellt werden. Ein Risiko besteht für den Händler nicht, da ErP eine Herstellerpflicht ist. STIEBEL ELTRON hat das komplette elektrische Raumheizungs-Programm überarbeitet und liefert ab dem 1. Januar 2018 nur noch ErP-konforme Produkte aus.